Brandenburg bald mit Tariftreuegesetz im SPNV? |
| Veröffentlicht von vdob-vorstand (vdob-vorstand) am 15.04.2010 |
Die Landesregierung in Brandenburg plant ein Vergabegesetz, das 7,50 Euro Stundenlohn als Untergrenze und für den Nahverkehr Tariftreue verlangt.
Der Gesetzentwurf soll bis Sommer formuliert, dann im Kabinett beraten und an den Landtag überwiesen werden, erklärte Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke). Auch für öffentliche Aufträge auf Straße und Schiene solle für die Beschäftigten mindestens das ortsübliche Tarifentgelt gezahlt werden. Im ÖPNV werde das Gesetz zunächst nur bei Landesaufträgen gelten, denn würde das Land auch die Kommunen darauf verpflichten, müsste es nach dem Konnexitätsprinzip die höheren Kosten finanziell ausgleichen. Jedoch will Minister Christoffers »den kommunalen Spitzenverbänden empfehlen, sich dem Vergabegesetz anzuschließen«.
Der Verband der Omnibusunternehmer des Landes Brandenburg (VDOB) begrüßt die Initiative, möchte die Mindestlohnuntergrenze jedoch durch Einnahmen abgedeckt sehen. Den Unternehmen dürfe durch die Einhaltung der Mindeslohngrenze kein wirtschaftlicher Schaden entstehen. »In Brandenburg werden Ausgleichszahlungen sowie 45a-Mittel pauschaliert und durch die Landkreise verwaltet, so dass nur sehr geringe beziehungsweise keine Mittel bei den privaten Omnibusunternehmen ankommen«, erklärte VDOB-Geschäftsführer Olaf Maruhn auf Anfrage von ÖPNV aktuell.
Zuletzt geändert am: 30.03.2011 um 12:43:59
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